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§ 10 Wegegeld, Reiseentschädigung (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte)
Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 EUR, insgesamt jedoch mindestens 13 EUR.
Die Behandlungskosten und die Fahrtkosten werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Tierärzte GOT berechnen; zusätzlich zu dem Wegegeld wird eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 34,50 EUR* berechnen. (1 fach)
Beispiele von möglichen Berechnungen (einfache und unverbindliche Schätzung)
Für einen Hausbesuch mit einer Strecke kürzer als 5 km, wird ein Wegegeld in Höhe von 13,00 EUR berechnet, dazu wird eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 34,50 EUR* berechnet, in diesem Beispiel muss man also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen
47,5 EUR bezahlen.
Zw. 5 und 10 km: in diesem Beispiel rechnet man also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen mit 69,50 EUR.
Zw. 10 und 15 km: in diesem Beispiel rechnet man also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen mit 87,00 EUR.
Du kannst ganz einfach mit EC/Kreditkarte oder Bar bezahlen
* Notdienst und Besuche außerhalb des Einsatzgebietes betragen 51,20 €